Hundeplatzordnung

  • Die Nutzung des Vereinsgeländes ist nur Mitgliedern des Hundesportvereins Grabow e. V. gestattet. Gäste/Besucher melden sich bitte unverzüglich bei einem Vorstandsmitglied an (Blockhaus „Zum Vierbeiner“).
    Für das gesamte Vereinsgelände gilt: Eltern haften für ihre Kinder!
  • Alle Hundeführer, die mit ihrem Hund das Vereinsgelände betreten, müssen über einen aktuellen Hunde-Impfausweis und über eine aktuelle Hundehaftpflicht verfügen. Hiermit bestätigt das Mitglied, dass diese Punkte erfüllt sind.
  • Vor und nach der Ausbildung sind die Hunde an die dafür vorgesehenen Pflöcke anzubinden. Hierfür bitte eine ca. 1 Meter lange Kette mit Karabinerhaken verwenden.
  • Läufige Hündinnen sind für den Zeitraum von 3 Wochen nicht auf den Hundeplatz mitzubringen.
  • Während der Übungen ist das Befahren des Geländes verboten! Die Schranke ist im Zeitraum sonntags zwischen 10:00 und 10:45 Uhr sowie 11:00 und 11:45 Uhr geschlossen zu halten. Das Befahren des Hundeplatzes und das Parken auf diesem ist untersagt und bedarf der Genehmigung des Vorstandes. Das Parken vor der Schranke sowie auf dem Platz (nach Genehmigung des Vorstands) erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Hundekot ist sofort vom Gelände zu entfernen. Jeder Hundeführer ist für seinen Hund selbst verantwortlich. Hierfür stehen Schaufeln am Blockhaus zur Verfügung.
  • Abfälle, wie zum Beispiel Zigaretten, Plastikbecher, Papiertaschentücher und Ähnliches, sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Diese befinden sich unter anderem am Blockhaus.

— Der Vorstand

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